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   OVG Sachsen, 16.10.2015 - 2 A 191/14   

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https://dejure.org/2015,47298
OVG Sachsen, 16.10.2015 - 2 A 191/14 (https://dejure.org/2015,47298)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.10.2015 - 2 A 191/14 (https://dejure.org/2015,47298)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - 2 A 191/14 (https://dejure.org/2015,47298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBesG § 17
    Verwendungseinkommen; öffentlicher Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2015 - 2 A 191/14
    Unter Beachtung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 - 2 C 39.09 -, juris sowie weiterer höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung stelle die Tätigkeit des Klägers nach Würdigung der konkreten Umstände eine Verwendung im öffentlichen Dienst dar.

    Es hat hierzu zunächst dargelegt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter einer Verwendung im öffentlichen Dienst zu verstehen ist (BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 39.09 - a. a. O., Rn. 15 ff.) und hat sodann einzelne zu Verwendungen im Hochschulbereich ergangene Entscheidungen herangezogen (BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1965 - II C 22.64 - und Urt. v. 21. Dezember 1982 - 6 C 68.78 - sowie OVG NW, Urt. v. 5. November 2008 - 21 A 3452/06 -, alle zitiert nach juris).

  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2015 - 2 A 191/14
    Es hat hierzu zunächst dargelegt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter einer Verwendung im öffentlichen Dienst zu verstehen ist (BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 39.09 - a. a. O., Rn. 15 ff.) und hat sodann einzelne zu Verwendungen im Hochschulbereich ergangene Entscheidungen herangezogen (BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1965 - II C 22.64 - und Urt. v. 21. Dezember 1982 - 6 C 68.78 - sowie OVG NW, Urt. v. 5. November 2008 - 21 A 3452/06 -, alle zitiert nach juris).

    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden, da nach Sinn und Zweck der Ruhensvorschriften die doppelte Alimentierung eines früheren Beamten und jetzigen Versorgungsberechtigten für eine Tätigkeit vermieden werden soll, die in ihrer Art oder Rechtsnatur der früheren Beamtentätigkeit gleicht oder ähnlich ist (BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1965 - II C 22.64 - a. a. O. Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2015 - 2 A 191/14
    Grundsätzliche Bedeutung besitzt eine Rechtssache, wenn mit ihr eine bisher 14 höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts gerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2015 - 2 A 191/14
    Für die zulässige Geltendmachung rechtlicher Schwierigkeiten bedarf es einer konkreten Bezeichnung der Rechtsfragen, bei deren Beantwortung sich solche Schwierigkeiten stellen sollen (vgl. Senatsbeschl. v. 30. Mai 2012 - 2 A 394/10 -, juris).
  • BVerwG, 21.12.1982 - 6 C 68.78

    Ehemaliger Senator - Hochschullehrtätigkeit - Verwendung im Öffentlichen Dienst -

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2015 - 2 A 191/14
    Es hat hierzu zunächst dargelegt, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter einer Verwendung im öffentlichen Dienst zu verstehen ist (BVerwG, Urt. v. 28. April 2011 - 2 C 39.09 - a. a. O., Rn. 15 ff.) und hat sodann einzelne zu Verwendungen im Hochschulbereich ergangene Entscheidungen herangezogen (BVerwG, Urt. v. 22. Juli 1965 - II C 22.64 - und Urt. v. 21. Dezember 1982 - 6 C 68.78 - sowie OVG NW, Urt. v. 5. November 2008 - 21 A 3452/06 -, alle zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 13.12.2016 - 2 A 519/15

    Beamtenversorgungsrecht; Vordienstzeiten; Vergleichsberechnung; Betriebsrente;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2015 - 2 A 191/14
    Seine Versorgungsbezüge wurden zuletzt mit Bescheid vom 19. April 2012 auf 2.913,57 EUR monatlich festgesetzt; der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig, sondern Gegenstand des beim Senat anhängigen Berufungsverfahrens 2 A 519/15.
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